Glossar

Pfandhaft

Der Begriff Pfandhaft beschreibt das Bestehen eines Grundpfandrechts auf eine Immobilie. Eine Immobilie kann als Sicherheit für ein aufgenommenes Darlehen verwendet werden. Hierdurch wird diese zu einem Pfand.

Der Immobilieneigentümer lastet sich durch die Pfandhaft eine Grundschuld auf. Die Grundschuld zählt neben der Hypothek zu den Grundpfandrechten. Kommt der Immobilienbesitzer seiner Darlehensforderung nicht nach, so kann die Immobilie zwangsversteigert bzw. verpfändet werden.

Oft wird eine Immobilie als Pfand abgegeben, um das dazugehörige Grundstück zu finanzieren. Immobilien als Grundpfandrecht sind als Pfand populär, da sie eine hohe Stellung als Kreditsicherheit aufweisen.

Die Pfandhaft bezeichnet jedoch nicht nur die Immobilie oder das Grundstück, sondern zählt noch weitere Teile dazu. Dazu zählen die wesentlichen Bestandsteile, welche fest in der Immobilie eingebaut sind. Sie können nicht entfernt werden, ohne dass das ursprüngliche Objekt sein Aussehen verändert. Weiterhin gehören Objekte, welche mit dem Boden verbunden sind, zu den wesentlichen Bestandsteilen.

Ein weiterer Bestandteil der Pfandhaft sind die Zubehörteile einer Immobilie. Hierzu zählt beispielsweise eine Einbauküche. Sie haben mit der Wertsteigerung oder mit der Wirtschaftlichkeit der Immobilie zu tun.

Auch Forderungen von Mieteinnahmen und Versicherungen zählen zur Pfandhaft. Zu den Versicherungen zählen dabei unter anderem eine Versicherung gegen Feuer, gegen Glasschäden und gegen Stürme.