Glossar

Pfandbriefprivileg

Als Pfandbriefprivileg wird das Recht der Pfandbriefbanken bezeichnet, als einzige Form der Spezialbanken das Pfandbriefgeschäft betreiben zu dürfen. Durch die Vergabe von Pfandbriefen als börsennotierte Anleihen refinanzieren die Pfandbriefbanken Kredite, die sie beispielsweise als Hypotheken an Immobilienkäufer vergeben. Diese werden als Grundpfandrechte ins Grundbuch eingetragen. Dadurch sichern sich die Pfandbriefbanken für den Fall des Zahlungsausfalls des Kreditnehmers ab und dürfen die gepfändete Sache (Immobilie) verwerten.