Glossar

Pfandbrief

Der Pfandbrief ist eine Anleihe, die von Pfandbriefbanken – oftmals Hypothekenbanken – herausgegeben wird. Als Pfand versteht man im Pfandrecht, das Recht eines Gläubigers die verpfändete Sache zu verwerten, sofern der Kreditnehmer seinen Kredit nicht tilgen kann. Ein typisches Beispiel ist die Hypothek auf einer Immobilie, die als Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen wird. Die durch Hypotheken erworbenen Pfandbriefe werden als Anleihen an der Börse notiert und lassen sich als Geldanlage nutzen, um die Hypothekenkredite zu refinanzieren. Neben den Hypothekenpfandbriefen gibt es auch Schiffspfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe zur Refinanzierung von Kommunalkrediten.

Nach dem Kongruenzprinzip müssen die Laufzeiten von Krediten und Pfandbriefen ungefähr übereinstimmen. Es handelt sich bei einem gedeckten Pfandbrief demnach um eine mittel- bis langfristige Geldanlage mit vergleichsweise hoher Sicherheit. Denn nach dem Pfandbriefgesetz (PfandBG) steht den Gläubigern ein sogenanntes Insolvenzrecht zu. Im Falle einer Insolvenz der Pfandbriefbank werden die Pfandbriefgläubiger aus dem Sondervermögen (der Deckungsmasse) bedient. Wenngleich Ratingagenturen gedeckte Pfandbriefe regelmäßig als besonders risikoarm bewerten, sind Pfandbriefe nicht gänzlich risikofrei: Auch sie können von Kursschwankungen oder einem Absenken des Zinsniveaus betroffen sein.