Glossar

Pendlerpauschale / Entfernungspauschale

Die Pendlerpauschale, eigentlich Entfernungspauschale, ist eine steuerliche Vergünstigung nach dem deutschen Einkommensteuerrecht. Sie gilt nur für die kürzeste Strecke zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Die Pendlerpauschale kann von allen Arbeitnehmern und Selbstständigen sowie für alle Verkehrsmittel (zu Fuß, Fahrrad, Auto, Motorrad) – mit Ausnahme von Flugzeugen und vom Arbeitgeber gestellten Sammelbeförderungsmitteln – in Anspruch genommen werden. Sie beträgt pauschal 30 Cent pro ganzem Kilometer (§ 4 Abs. 5 Ziffer 6, § 9 EStG).

Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Entfernungspauschale auch von Vermietern genutzt werden kann, die regelmäßig zu ihren Mietobjekten fahren – beispielsweise um Baumaßnahmen zu überprüfen oder Handwerker ins Gebäude zu lassen. Nach dem Urteil dürfen Vermieter bei gelegentlichen Fahrten zum Mietobjekt grundsätzlich frei entscheiden, ob sie die Entfernungspauschale anwenden oder die tatsächlichen Reisekosten absetzen – per Auto mit Fahrtenbuch, per Bus oder Bahn den Ticketpreis. Beim Fahrtenbuch vergünstigt der gefahrene Kilometer die steuerliche Belastung ebenfalls um 30 Cent, allerdings für jeden Kilometer und nicht pauschal für die kürzeste Strecke (BFH, Urteil v. 01.12.2015, IX R 18/15).