Der pauschalierte Schadensersatz kann vertraglich vereinbart werden und dient in der Regel dazu, Auseinandersetzungen über zu zahlende Schadensersatzforderungen zu vermeiden. Übersteigt der vereinbarte pauschalierte Schadensersatz die Höhe der Kosten oder kann kein Schaden nachgewiesen werden, ist der Schuldner nicht verpflichtet, den vollen Betrag zu bezahlen.
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