Glossar

Parzellierung

Als Parzellierung wird die Grundstücksteilung bezeichnet, wenn ein Grundstück in mehrere kleine Parzellen (Flurstücke) aufgeteilt wird. Die rechtliche Grundlage für eine Parzellierung bilden das Baugesetzbuch (BauGB), die Landesbauordnungen sowie kommunale Regelungen. Die Parzellierung eines Grundstücks kann grundsätzlich vom Eigentümer beantragt werden.

Grober Ablauf einer Parzellierung

Grundlage für die Parzellierung ist das amtliche Liegenschaftskataster. Nach Sichtung aller erforderlichen Unterlagen wird ein Entwurf für eine Parzellierung entwickelt. Vor Ort steckt ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder eine gleichgestellte Person des Vermessungsamtes die neuen Grundstücksgrenzen ab. Diese werden anschließend in das Liegenschaftskataster übernommen. Das Vermessungsamt übermittelt anschließend eine Fortführungsmitteilung an einen Notar, das Liegenschaftskataster und das Grundbuchamt, sodass die neuen Grundstücke Flurstücknummern und Grundbuchblätter erhalten.