Die Partnerschaftsgesellschaft ist die Rechtsform zur Regelung der Zusammenschlüsse von Freiberuflern. Zur Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft ist kein Mindestkapital erforderlich, die Haftung erfolgt über das Privatvermögen. Bei Partnerschaftsgesellschaften bleibt die Gewerbesteuerfreiheit der Freiberufler erhalten.
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