Bei Erb-Auseinandersetzungen oder Ehescheidungen, bei denen die Verfügung über eine Immobilie zu regeln ist, kann es vorkommen, dass eine der streitenden Parteien Teile der Immobilie unzugänglich machen. Sobald ein Sachverständiger hinzugezogen wird, um beispielsweise den Wert der Immobilie zu ermitteln, muss die Begehung der Örtlichkeit parteiöffentlich stattfinden. Das bedeutet, dass alle am Verfahren beteiligten Parteien Zugangsrecht zur Bestandsaufnahme gewährt wird.
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