Glossar

PangVO (Preisangabenverordnung)

Die Preisangabenverordnung sieht vor, dass angebotenen Waren, auch Immobilien, der vollständige Preis (der Endpreis, den der Endverbraucher zahlt) klar zugeordnet werden kann. Dies gilt immer, wenn eine Pflicht zur Preisangabe besteht.