Dem Pächter eines Grundstückes ist ein Pfandrecht auf das mitgepachtete Inventar inne. Will der Verpächter dem Pfandrecht entgegenwirken, erhebt er auf die einzelnen Pfandgegenstände eine Sicherheit.
Dem Pächter eines Grundstückes ist ein Pfandrecht auf das mitgepachtete Inventar inne. Will der Verpächter dem Pfandrecht entgegenwirken, erhebt er auf die einzelnen Pfandgegenstände eine Sicherheit.