Wie bei einem Mietvertrag handelt es sich beim Pachtvertrag um die Überlassung einer Sache, in der Regel einer Immobilie oder Ländereien. Der Unterschied zur Miete sind die erhöhten Nutzungsrechte bei einer Verpachtung. Beispielsweise darf ein Pächter im Gegensatz zum Mieter das Objekt nicht nur nutzen, sondern auch Gewinne daraus erwirtschaften.
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