Glossar

Pacht

Bei einer Pacht wird ein Grundstück oder auch eine Immobilie auf Zeit zum Gebrauch und zur wirtschaftlichen Nutzung überlassen, gegen Zahlung eines Pachtzinses. Im Gegensatz zur Vermietung hat ein Pächter auch das uneingeschränkte Recht auf Ernte seiner Pacht (§ 581 BGB).