Glossar

Ortsübliche Maklerprovision

Die ortsübliche Maklerprovision beschreibt einen festgelegten Prozentsatz in den jeweiligen Bundesländern, welcher beim Verkauf einer Immobilie angewendet wird. Bei der Vermietung einer Immobilie herrschen klare Vorgaben, wenn es um die Höhe der Maklerprovision geht. Hier kann der Makler maximal zwei Kaltmieten (netto), zuzüglich Mehrwertsteuer, verlangen.

Beim Verkauf einer Immobilie sind keine klaren Regulierungen vorgegeben. Hier ist die Höhe der Maklerprovision frei vereinbar und verhandelbar. Die Provisionshöhe ist üblicherweise von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, daher auch der Begriff „ortsübliche Maklerprovision“. Neben der Höhe der Provision unterscheidet sich auch die Aufteilung der Zahlungsanteile innerhalb der einzelnen Bundesländer.

In unserem Blog haben wir eine Tabelle, welche Ihnen eine Übersicht der ortsüblichen Provisionshöhen und Zahlungsanteile bietet. Neben den Angaben in dieser Tabelle gibt es Ausnahmen wie die Stadt Münster, in der es bis zu 4.75 % Käuferprovision geben kann. Weitere Sonderfälle sind der Kreis Mainz-Bingen, in dem eine Käuferprovision bis zu 5.95 % üblich ist, sowie Westthüringen, wo die übliche Käuferprovision bei 5.95 % liegt.