Glossar

Optionsvertrag

Der Optionsvertrag ist eine Vorstufe des Vorvertrages. Dieser soll einen Kaufinteressenten einer Immobilie dazu verpflichten, die Immobilie letztendlich auch tatsächlich zu erwerben. Im Optionsvertrag einigen sich beide Parteien auf einen bestimmten Zeitraum, in welchem der Interessierte sich dann für oder gegen den Kauf der Immobilie entscheiden muss. Wenn der Vertrag auslaufen sollte, kann der Verkäufer nach einem neuen Käufer suchen.

Eine private oder mündliche Übereinkunft eines Optionsvertrages ist rechtlich nicht gültig. Ein Interessent ist nach eines privaten oder mündlichen Vertragsabschlusses also nicht dazu verpflichtet, die Immobilie zu erwerben. Um auf Nummer Sicher zu gehen empfiehlt sich der Gang zum Notar und die damit einhergehende notarielle Beurkundung des Optionsvertrages.