Glossar

Optionsrecht (Mietvertrag)

Das Optionsrecht im Mietvertrag sichert einem Vertragspartner (meist dem Mieter) das Recht zu, einen befristeten Vertrag vor Ende der Vertragszeit zu verlängern. Nach Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf ist das Optionsrecht bis spätestens sechs Monate vor Vertragsende auszuüben. Hierzu muss der Mieter dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass er eine Vertragsverlängerung wünscht. Das bloße Weiterbezahlen der Miete reicht nicht, um von seinem Optionsrecht Gebrauch zu machen. Ist ein mehrmaliges Optionsrecht im Mietvertrag vereinbart, muss der Mieter von der ersten Möglichkeit Gebrauch machen, um sich die Ansprüche auf die weiteren Optionsmöglichkeiten zu erhalten.