Offshore-Windenergie-Anlagen sind Windparks, die innerhalb sowie außerhalb der 12-Meilen-Zone, aber stets innerhalb der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) stehen oder errichtet werden sollen. Der genaue Standort entscheidet über die Zuständigkeiten: Die Bundesländer Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind für Windparks in den Küstenmeeren (innerhalb der 12-Meilen-Zone) zuständig, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie für Anträge außerhalb der 12-Meilen-Zone, aber innerhalb der AWZ. Die Deutsche WindGuard gab an, dass Ende 2018 über 1.300 Offshore-Windenergie-Anlagen in der deutschen Ost- und Nordsee betrieben wurden.
Ab dem Jahr 2000 forcierte die rot-grüne Bundesregierung die Errichtung von Offshore-Windenergie-Anlagen, weil unter anderem einige Landesregierungen die Ausweitung von Onshore-Windanlagen politisch blockierten. Das Energiekonzept der Bundesregierung von 2010 hatte die Errichtung von Offshore-Windenergie-Anlagen mit einer Leistung von 10.000 Megawatt bis 2020 zum Ziel. Nach Angaben der Deutschen WindGuard lieferten die Offshore-Windparks in deutschen Küstengebieten im Juni 2019 rund 6.658 Megawatt.
Offshore-Windenergie-Anlagen sind im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), weswegen die Vergütung des damit erzeugten Stromes ebenfalls in diesem Gesetz vermerkt ist.