Die Öffnungsklausel in Teilungserklärungen erlaubt es Wohnungseigentümern, Vereinbarungen mit einfachem Mehrheitsbeschluss zu ändern und somit von gesetzlichen Vorschriften abzuweichen. Die rechtliche Grundlage für derlei Vereinbarungen bildet § 10 Wohnungseigentumsgesetz (WEG), in dem die allgemeinen Grundsätze für Wohnungseigentümer geregelt sind. Will die Eigentümergemeinschaft den Umlageschlüssel für bestimmte Instandsetzungskosten ändern, findet zudem § 16 WEG Anwendung.
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