Glossar

Öffentliches Interesse

Bei dem Ausdruck „öffentliches Interesse“ handelt es sich um einen nicht näher definierten Rechtsbegriff, der die Belange der Gemeinschaft über die Interessen des Individuums stellt. Somit muss der Einzelne, wenn das öffentliche Interesse überwiegt, seine persönlichen Interessen zurückstellen. Die jeweiligen Interessen aller Betroffenen müssen jedoch stets gegeneinander abgewogen werden. Der Begriff findet in verschiedenen Rechtsbereichen Anwendung. So besteht beispielsweise ein öffentliches Interesse daran, dass Straftaten verfolgt werden. Ebenfalls überwiegt das öffentliche Interesse an der Bildberichterstattung über Personen der Öffentlichkeit (z. B. Politiker, Schauspieler, Mitglieder von Königsfamilien) gegenüber dem Recht am eigenen Bild (Persönlichkeitsrecht), nach dem Bilder eigentlich nur mit Einwilligung der betreffenden Person veröffentlicht werden dürfen. In Bezug auf Immobilien sind beispielsweise Enteignungen nach Artikel 14 Grundgesetz (GG) sowie die Aufstellung von Bauleitplänen nach § 1 Baugesetzbuch (BauGB) Abwägungssachen, bei denen öffentliches gegen persönliches Interesse abgewogen werden muss.