Öffentliche Lasten sind die öffentlichen Abgaben für ein Grundstück bzw. eine Immobilie, zu denen jeder Eigentümer verpflichtet ist. Die Zahlungsverpflichtung trifft den jeweiligen Eigentümer zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme. Anders als Baulasten oder Lasten aus Darlehensverträgen werden die öffentlichen Lasten nicht ins Grundbuch eingetragen, sofern es hierzu keine besondere gesetzliche Anordnung gibt. Typische Beispiele für öffentliche Lasten sind Erschließungs- und Anliegerbeiträge, Grundsteuern und Gebühren für Abwasser, Straßenreinigung und Müllabfuhr.
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