Glossar

Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus

EU, Bund und Länder bieten Fördermittel für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum sowie den energetisch günstigen oder barrierefreien Umbau von Altbauten. Die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus erfolgt in erster Linie über zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse, aber auch in Form von Bürgschaften bei Kreditgebern. Für die Bewilligung der Fördermittel müssen Bauherren und Eigentümer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese variieren je nach Förderprogramm und Land. So richten sich einige Fördermittel ausschließlich an Familien mit Kindern, andere werden nur für Personen mit Behinderung vergeben. Um die Finanzierung der eigenen Immobilie zu planen, lohnt sich ein Blick auf die Förderprogramme der EU, des Bundes sowie des jeweiligen Bundeslandes.