Glossar

Objektverbrauch

Ein Objektverbrauch tritt dann ein, wenn steuerpflichtige Personen eine Förderung des eigenen Wohnraums durch die Eigenheimzulage oder eine erhöhte Abschreibung nach §§ 7b 10e EstG bereits in Anspruch genommen haben. Die Eigenheimzulage darf pro Person nur einmal im Leben benutzt werden, weswegen eine weitere Förderung dadurch nicht möglich ist.

Ehepaare gelten als zwei Personen, weswegen sie bei einer bereits genutzten Eigenheimzulage für eine Immobilie ein weiteres Objekt hierfür beanspruchen dürfen. Stirbt allerdings ein Ehepartner vorher, tritt für den anderen der Objektverbrauch ein und er darf kein weiteres Gebäude mit der Eigenheimzulage fördern lassen.