OBG steht für Ordnungsbehördengesetz und bezieht sich entweder auf das entsprechende Landesgesetz in Nordrhein-Westfalen, in Brandenburg oder in Thüringen. Es regelt konkret die Aufgaben, die Organisation sowie die einzelnen Zugehörigkeiten zur jeweiligen Ordnungsbehörde. In den anderen Bundesländern wie auch im Bund sind die Gesetze zu Polizei- und Ordnungsrecht anders benannt.
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