Glossar

Notarvertrag

Ein Notarvertrag ist ein Vertrag, der durch einen Notar beurkundet wurde. Beim Verkauf von Grundstücken ist die notarielle Beurkundung gesetzliche Pflicht, unabhängig davon, ob diese bebaut oder unbebaut sind. Grundlage hierfür ist § 311b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der sich unter anderem mit Verträgen über Grundstücke befasst. Da Verkäufe von Immobilien in den meisten Fällen mit der Transaktion hoher Geldbeträge verbunden sind, möchte der Gesetzgeber Käufer und Verkäufer durch den verpflichtenden Notarvertrag vor unbesonnenen Handlungen und Risiken schützen.

Notarielle Beurkundung beim Vorvertrag

Vorverträge bei einem Immobilienkauf, in denen sich zwei Vertragsparteien zum späteren Abschluss des endgültigen Immobilienkaufvertrags verpflichten, bedürfen der notariellen Beurkundung ebenfalls. Damit erhält der Verkäufer Sicherheit, dass der Käufer nicht vom Kauf zurücktritt und dieser wiederum kann sichergehen, dass ihm andere Kaufinteressenten nicht zuvorkommen.

Kosten für den Notarvertrag

Für die notarielle Beurkundung des Immobilienkaufvertrags entstehen Kosten, deren Höhe sich nach den gesetzlichen Vorgaben im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) richtet. Wie hoch die Notarkosten ausfallen, hängt darüber hinaus von den gesamten Dienstleistungen ab, die der Notar im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf erbringt. Neben der Vertragsbeurkundung gehören zum Beispiel die Beratung beider Vertragsparteien und die Kosten für den Eintrag im Grundbuch dazu.