Glossar

Notartermin

Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, muss zur Abwicklung einen Termin mit einem Notar vereinbaren. Regulär wird der Notar durch den Käufer der Immobilie bestellt. Dieser übernimmt auch die Kosten, sofern sich beide Parteien nicht auf eine gemeinschaftliche Bezahlung einigen. Die Höhe des Notarhonorars richtet sich nach den Regelungen im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und liegt ungefähr bei 0,8 bis 2 Prozent des beurkundeten Kaufpreises.

Darum ist der Notartermin wichtig

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass beim Kauf oder Verkauf von bebauten oder unbebauten Grundstücken ein Notar hinzugezogen wird. Das gilt nicht nur für Häuser, sondern auch für Wohnungen. Dadurch sollen sowohl der Immobilienkäufer als auch der Verkäufer vor Risiken geschützt werden, die durch den Besitzerwechsel entstehen können. Risiken können zum Beispiel sein, dass der Käufer nicht bezahlt oder die Immobilie sich im Nachhinein als unbewohnbar erweist.

Ein Immobilienkauf beziehungsweise der Verkauf sind in der Regel mit großen finanziellen Transaktionen verbunden und erfordern außerdem den Abschluss eines Vertrags, der durch einen Notar beurkundet werden muss. Durch die Beurkundung gilt der Vertrag als beweissicher, falls es nach der Abwicklung zu Zwistigkeiten kommt.