Glossar

Notarkosten beim Immobilienkauf

Die Höhe der Notargebühren beim Immobilienkauf hängen vom Kaufpreis der Immobilie ab. Sie wird prozentual berechnet und liegt derzeit ungefähr bei 0,8 bis 2 Prozent vom Kaufpreis. Üblicherweise berechnet der Notar beim Kaufvertrag folgende Gebühren:

• Betreuungsgebühr
• Verfahrensgebühr
• Vollzugsgebühr
• gegebenenfalls Treuhandgebühr
• bei Anderkonto Verwahrgebühr
• Grundbuchkosten, das heißt die Kosten für die Eigentumsumschreibung sowie die Eintragung und Löschung der Auflassungsvormerkung

Auf die Notarkosten werden 19 Prozent Umsatzsteuer erhoben. Hinzu kommen die Kosten für die Auslagen, deren Höhe variabel ist. Sie hängt davon ab, welche Dienstleistungen der Notar beim Vollzug eines Immobilienkaufs erbringen muss. Zu den Auslagen gehören zum Beispiel Porto- und Telefonkosten, Kosten für die Grundbucheinsicht sowie eine Dokumentenpauschale. Da die Bedingungen bei jedem Immobilienkauf unterschiedlich sind, lässt sich ein Pauschalbetrag für die Notarkosten nicht benennen.