Glossar

Naturdenkmäler

Naturdenkmäler sind natürlich entstandene Flächen oder Gebilde, die unter einem besonderen Schutz stehen, weil sie besonders selten, schön oder einzigartig sind. Art, Größe und Umgang von Naturdenkmälern sind nicht näher definiert. Es kann sich sowohl um einen Baum, eine Höhle als auch eine Gesteinsformation handeln. In Deutschland bilden das Bundesnaturschutzgesetz (§ 28 BNatSchG) und die Naturschutzgesetze der Länder die gesetzliche Grundlage für Naturschutzdenkmäler, die in der Regel durch entsprechende Hinweisschilder kenntlich gemacht werden. Es ist verboten, Naturschutzdenkmäler in ihrem Bestand zu gefährden, zu beeinträchtigen, zu beschädigen oder zu entwurzeln. Ferner dürfen auf der Fläche von Naturschutzdenkmälern keine baulichen Anlagen errichtet, keine Verkaufsbuden oder ähnliches aufgestellt und keine Straßen oder Stellplätze hergestellt werden. Wer ohne Ausnahmegenehmigung gegen die Verbote verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 Euro Strafe geahndet werden kann.