Glossar

Nachweisbestätigung

Arbeitet ein Immobilienmakler als Nachweis-Makler, muss er nachweisen können, dass er dem Auftraggeber die notwendigen Daten für eine oder mehrere Vertragsabschlussgelegenheiten vermittelt hat, damit sein Provisionsanspruch eintritt. Um den Provisionsanspruch abzusichern, hat sich die Nachweisbestätigung etabliert, die sich Makler bei der Besichtigung eines Objekts vom Kunden unterschreiben lassen. In der Praxis und in der Rechtsprechung sind sich die Experten nicht einig, ob und in welcher Form eine Nachweisbestätigung rechtswirksam ist – insbesondere der für den Vermittlungsnachweis wichtige Zusatz, dass der Kaufinteressent das Objekt zuvor nicht kannte. Das Oberlandesgericht Bamberg entschied, dass ein unterschriebenes Formular mit der Überschrift „Nachweis-Besichtigungs-Bestätigung“ rechtswirksam ist und dem Kaufinteressenten vermittelt, dass der Makler die Unterschrift mit Hinblick auf seine Vergütung erfragt. Ob sich aus der Nachweisbestätigung tatsächlich ein Provisionsanspruch ergibt, muss im Einzelfall geklärt werden.