Glossar

Nachrangfinanzierung

Immobilienfinanzierungen werden als Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Damit haben Banken und Kreditgeber ein dingliches Verwertungsrecht, das ihnen erlaubt, die Immobilie zwangsversteigern zu lassen, wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr tilgt. Grundschulden werden in einer Rangfolge im Grundbuch eingetragen, die sich meist aus dem Eintragungsdatum ergibt. Der zuerst eingetragene Kredit ist die erstrangige Grundschuld. Bei allen danach eingetragenen Krediten handelt es sich entsprechend um eine Nachrangfinanzierung. Ein typisches Beispiel ist die Finanzierung für den Bau oder Kauf eines Hauses (erstrangige Grundschuld) und eine spätere Kreditaufnahme für einen Um- oder Anbau (Nachrangfinanzierung). Im Falle einer Zwangsversteigerung wird hierbei die Nachrangfinanzierung nach der erstrangigen Grundschuld bedient. Im Zweifelsfall erhält die Bank der Nachrangfinanzierung ihr Geld nicht, weil bereits alles an den erstrangigen Gläubiger geflossen ist. Das erhöhte Risiko, das Geld im Zweifelsfall nicht erstattet zu bekommen, legt die Bank bei einer Nachrangfinanzierung in Form von erhöhten Zinsen auf die Kredinehmer um.