Der Nachmieter ist der neue Mieter einer Wohnung nach Auszug des vorangegangenen Mieters. Bei Wunsch nach vorzeitigem Auszug können sich Mieter und Vermieter darauf einigen, dass das Mietverhältnis vorzeitig beenden werden kann, sofern der aktuelle Mieter einen oder mehrere passende Nachmieter vorschlägt. Dies ist jedoch, sofern nicht vertraglich vereinbart, keine grundsätzliche Sicherung für einen vorzeitigen Austritt aus dem Mietvertrag seitens des Mieters.
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