Die Nachlassverwaltung ist Teil der Nachlasspflege und wird gerichtlich angeordnet. Der Nachlass wird solange verwaltet, bis dieser endgültig seitens des oder der Erben angenommen wird.
Die Nachlassverwaltung ist Teil der Nachlasspflege und wird gerichtlich angeordnet. Der Nachlass wird solange verwaltet, bis dieser endgültig seitens des oder der Erben angenommen wird.