Der Nachlasspfleger erfüllt die gerichtlich angeordnete Pflege eines Nachlasses bis zur Annahme der Erbschaft durch Erben oder bis zur Ermittlung rechtmäßiger Erben.
Der Nachlasspfleger erfüllt die gerichtlich angeordnete Pflege eines Nachlasses bis zur Annahme der Erbschaft durch Erben oder bis zur Ermittlung rechtmäßiger Erben.