Durch das Nachlassinsolvenzverfahren wird die Nachlassgläubigerschaft gleichmäßig aus dem Nachlass ausgezahlt, während die Erben nicht mehr mit ihrem Gesamtvermögen (Eigenvermögen und Nachlassvermögen), sondern lediglich mit dem Nachlass haften.
Durch das Nachlassinsolvenzverfahren wird die Nachlassgläubigerschaft gleichmäßig aus dem Nachlass ausgezahlt, während die Erben nicht mehr mit ihrem Gesamtvermögen (Eigenvermögen und Nachlassvermögen), sondern lediglich mit dem Nachlass haften.