Glossar

Nachbarschaftsverband

Ein Nachbarschaftsverband bezeichnet in Baden-Württemberg eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Mitglieder in der Regel Städte und Gemeinden sind. Sie regeln gemeinschaftlich – unter Berücksichtigung der Raumordnung und Landesbauplanung – die Weiterentwicklung der betroffenen Gemeinden. Das Vierte Gesetz zur Verwaltungsreform (Nachbarschaftsverbandsgesetz) bildet die rechtliche Grundlage für die Nachbarschaftsverbände und ihre Aufgaben, bei denen möglichst ein Interessenausgleich zwischen den Mitgliedern vorherrschen soll.

Hauptorgan eines Nachbarschaftsverbands ist die Verbandsversammlung. Weitere Organe sind ein Verbandsvorsitzende sowie, wenn vereinbart, ein Verwaltungsrat. Nach § 4 Nachbarschaftsverbandsgesetz gehören zu den Aufgaben des Nachbarschaftsverbands unter anderem die Trägerschaft öffentlicher Belange bei der verbindlichen Bauleitplanung sowie die Unterrichtung der jeweiligen Gemeinden, sofern sie von Planungen und Maßnahmen betroffen sind.