Laute Geräusche (Musik, Partys, Heimwerkerarbeiten, TV oder Radio), die durch den Nachbarn verursacht werden, fallen unter den Begriff Nachbarschaftslärm. Ist auf dem Nachbargrundstück eine Firma, die Lärm verursacht, handelt es sich um sogenannten Gewerbelärm. Vorgaben und Regelungen zu Nachbarschaftslärm finden sich sowohl in Landesgesetzen (Landes-Immissionsschutz-Gesetze), auf Gemeindeebene (Lärmschutzsatzungen) wie auch ganz konkret in Wohnhäusern (Hausordnungen mit Ruhezeiten).
Verwalte alle deine Immobillien – mit nur einem Tool
- Erstelle rechtssichere Nebenkostenabrechnungen & Mietverträge
- Finde passende Mieter:innen schnell & kostenlos
- Speichere alle Dokumente sicher an einem Ort