Glossar

Nachbarschaftslärm

Laute Geräusche (Musik, Partys, Heimwerkerarbeiten, TV oder Radio), die durch den Nachbarn verursacht werden, fallen unter den Begriff Nachbarschaftslärm. Ist auf dem Nachbargrundstück eine Firma, die Lärm verursacht, handelt es sich um sogenannten Gewerbelärm. Vorgaben und Regelungen zu Nachbarschaftslärm finden sich sowohl in Landesgesetzen (Landes-Immissionsschutz-Gesetze), auf Gemeindeebene (Lärmschutzsatzungen) wie auch ganz konkret in Wohnhäusern (Hausordnungen mit Ruhezeiten).