Der Nachbarschaftsbereich ist in Deutschland definiert als Bereich zwischen zwei oder mehr Gemeinden, die durch einen stetigen, mehr als einmal täglich stattfindenen Verkehr wirtschaftlich und verkehrsmäßig miteinander verbunden sind (§ 230 SGB IX Abs. 1, Satz 7). Nicht zu verwechseln ist der Begriff mit dem Nachbarschaftsausschuss.
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