Glossar

Maklerprovision

Die Maklerprovision oder Maklercourtage ist die Vergütung des Immobilienmaklers, die er bei erfolgreicher Vermittlung eines Kaufvertrags oder Mietvertrags erhält. Der Provisionsanspruch des Maklers ergibt sich zum einen aus dem Maklervertrag, in dem die Zahlung einer Provision ausdrücklich festgehalten werden muss, und zum anderen aus der nachweislich erfolgreichen Maklertätigkeit. Diese muss kausal zwischen dem Auftrag und der erfolgreichen Vermittlung sein. Die Höhe der Maklerprovision wird frei zwischen Makler und Auftraggeber verhandelt. Sie richtet sich in der Regel nach üblichen Marktkonditionen und Empfehlungen von Maklerverbänden. Bei privaten Immobilienverkäufen variiert die Maklerprovision je nach Bundesland zwischen 5,95 und 7,14 % des Kaufpreises. Wie sich die Anteile zwischen Käufer und Verkäufer verteilen, ist individuell zu klären. Bei der Vermietung gilt seit einigen Jahren das Bestellerprinzip, nach dem der Auftraggeber die Courtage zu zahlen hat. Sie darf maximal 2 Nettokaltmieten betragen. Vermietern ist es untersagt, die Maklerprovision auf den Mieter umzulegen oder ihn zur Zahlung zu verpflichten, sofern sie Auftraggeber des Maklers sind. Sie können die Kosten aber über die Steuererklärung absetzen.