Glossar

Maklerkooperation

Als Maklerkooperation werden Gemeinschaftsgeschäfte zwischen mehreren Immobilienmaklern bezeichnet, die für bestimmte Kunden oder für eine bestimmte Dauer bestehen. Maklerkooperationen sind aus verschiedenen Gründen interessant für Makler – unter anderem, wenn Kunden eine Immobilie in einer Stadt verkaufen und in einer anderen Stadt erwerben wollen (Umzug).

Im Rahmen einer Maklerkooperation können Makler mit jeweils regionalen Marktkenntnissen zusammenarbeiten und ein optimales Ergebnis für den Kunden erzielen. Möglich ist auch der Zusammenschluss regionaler Immobilienmakler, etwa um Immobilienangebote auszutauschen und so schneller eine Vermittlung zu erzielen. Das spart wiederum Zeit und Mühe für Makler und Kunde.

Keine gesetzlichen Regeln für Maklerkooperation

Wenngleich es keine gesetzlichen Vorschriften für Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern gibt, vereinbaren diese für gewöhnlich einige Regeln zur Maklerkooperation. Dazu sollte im Vorfeld geklärt werden, wie die Zusammenarbeit aussehen soll. So ist es beispielsweise möglich, dass beide Makler beauftragt werden oder ein Makler den anderen Makler (zum Beispiel aus einer anderen Region) beauftragt. Der Immobilienverband Deutschland IVD hat einige Anhaltspunkte formuliert, die eine Zusammenarbeit zwischen Maklern erleichtern sollen.