Glossar

Maklerklausel im Grundstückskaufvertrag / Mietvertrag

Mitunter kommt es zu Streitigkeiten, wer bei einem Immobilienkauf oder der Neuvermietung die Maklercourtage zu zahlen hat. Um diesem Problem entgegen zu wirken, kann eine sogenannte Maklerklausel im Grundstückskaufvertrag bzw. Mietvertrag festgehalten werden. Der Inhalt der Maklerklausel kann sehr unterschiedlich ausfallen, gesetzliche Vorgaben gibt es diesbezüglich nicht. Üblich ist der sogenannte „Vertrag zugunsten Dritter“, der für den Makler – neben dem eigentlichen Maklervertrag – eine weitere Anspruchsgrundlage für seine Provision darstellt. Die Maklerklausel bestätigt dann, dass dem Makler XY die Summe XY als Provision zusteht. In der Regel werden die Kosten vom Käufer getragen. Für Käufer hat eine Maklerklausel im notariell beglaubigten Vertrag zur Folge, dass die Kaufnebenkosten steigen. Grundsätzlich muss eine Maklerklausel im Grundstückskaufvertrag nicht akzeptiert werden.