Verletzt der Makler seine Vertragspflichten, sodass ein Käufer den Verkäufer verklagt, kann Letzterer den Makler in Regress nehmen. Die Vertragspflichten eines Maklers besagen, dass er zwar kein Engagement für die Vermittlung einer Immobilie leisten muss, jedoch verpflichtet ist, sofern er sich um die erfolgreiche Vermittlung bemüht, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen hat, damit der Käufer nicht getäuscht werden kann.
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