Glossar

Maklergebühren

Ist aufgrund der Tätigkeit eines Maklers eine erfolgreiche Vermittlung eines Objektes zustande gekommen oder aber ein erhöhtes Aufkommen an Interessenten, ist der Makler berechtigt, eine Maklergebühr zu verlangen. Diese sind nicht an Vorgaben gebunden, sondern können frei verhandelt werden, mit Ausnahme der Vermittlung von Mietverträgen, bei der sich die Provision auf maximal zwei Nettokaltmieten belaufen darf. In der Regel werden die Maklergebühren zu gleichen Teilen von Verkäufer und Käufer an den Makler oder das Maklerbüro entrichtet.