Glossar

Makler

Ein Makler ist im Bereich der Immobilien eine Person, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vermittelt. Er wird auch als Immobilienmakler, Grundstücksmakler oder Häusermakler bezeichnet.

Der umgangssprachliche Begriff “Grundstücksmakler” soll unterstreichen, dass sich der Makler auf Grundstücke fokussiert. Die Profession des Häusermaklers liegt auf der Vermittlung von Häusern. In der Fachsprache fallen diese und ähnliche Bezeichnungen unter den Sammelbegriff Immobilienmakler.

Der Immobilienmakler tritt als Vertreter und Vermittler auf. Er vermittelt zwischen Vermieter oder Verkäufer einer Immobilie und dem Interessenten, dem Mieter oder Käufer. In der Regel gibt es mehrere Interessenten für eine Immobilie, was die Arbeit eines Maklers zeitaufwändig macht.

Seine Aufgaben beinhalten verschiedene Maklerleistungen. Dazu können die Wertermittlung und die Ausschreibung der Immobilie gehören. Zudem zählt die Präsentation des Objektes dazu: Der Immobilienmakler zeigt den Interessenten die Wohnung oder das Haus und beantwortet ihre Fragen. Zum Beispiel liefert er wichtige Informationen zum Energieausweis, den Nebenkosten und der Bausubstanz. Zudem wählt er in der Regel für seinen Auftraggeber, den Vermieter oder Verkäufer, die passendsten Kandidaten aus.

Die Maklerbeauftragung erfolgt in der Regel durch die Wohnungs- oder Hauseigentümer. Diese reduzieren durch die Tätigkeiten des Vermittlers ihren Aufwand für den Verkauf oder die Vermietung ihrer Immobilie. Ist der Makler erfolgreich, erhält er seine Maklergebühren in Form einer Maklerprovision.

Historischer Hintergrund: Der Begriff “Makler” stammt von den Verben “maken” oder “mäkeln” ab, woher die alte Bezeichnung “Mäkler” kommt. Er bedeutete früher so viel wie “Geschäfte machen”.