Ein Untermakler, auch Zwischenmakler, ist ein vom Handelsmakler beauftragter Dienstleister, dessen Tätigkeiten nicht persönlich erfolgen müssen. Anspruch auf Entlohnung geleisteter Arbeit besteht nur, wenn der Geschäftserfolg nachweislich durch die Tätigkeit des Untermaklers zustande gekommen ist.
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