Glossar

Makler als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers

Das Arbeits- und Verantwortungsverhältnis zwischen Makler und Auftraggeber beruht auf Gegenseitigkeit. Ohne den Makler wären die Erfolgsaussichten des Auftraggebers geringer; andersherum benötigen Makler Auftraggeber, um Objekte zu vermakeln und damit Provisionen zu verdienen. Der Makler verpflichtet sich, Interessenten das Objekt vollständig und richtig vorzuführen, sodass der Auftraggeber mit keinerlei Forderungen nach Vertragsabschluss rechnen muss. Andererseits ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler Angaben über das Objekt vollständig zu übermitteln. Der Makler ist nicht verpflichtet, diese Angaben zu überprüfen.