Im weitesten Sinne handelt es sich bei Liegenschaften um Grundstücke im Gegensatz zu beweglichen Gegenständen. Im engeren Sinne werden Liegenschaften als Grundstücke mit und ohne Bebauung sowie Gewerbeflächen bezeichnet, die laut kommunalem Bebauungsplan als solche ausgewiesen sind oder faktisch bereits als solche genutzt werden.
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