Glossar

Lastenfrei (Grundbuch)

Eine Immobilie wird als lastenfrei bezeichnet, wenn für das Grundstück im Grundbuch keine Lasten wie beispielsweise Hypotheken und Grundpfandrechte eingetragen sind. Bestehen derlei Lasten zum Zeitpunkt des Verkaufs, obliegt es Käufer und Verkäufer die Übernahme der Lasten zu verhandeln oder der Käufer stellt einen Antrag auf Lastenfreistellung. Für gewöhnlich wird dieser Antrag vor der notariellen Vertragsunterzeichnung gestellt. Der Notar tritt in diesem Fall als Treuhänder auf. Er erhält zunächst den Kaufpreis des Käufers, begleicht die Lasten bei der Bank und gibt den Rest weiter an den Verkäufer. Anschließend muss der Verkäufer eine Löschungsbewilligung der Bank einholen, die einst die Hypothek vergeben hat. Mit dieser Bewilligung kann der Notar die Lastenfreistellung abschließen und die Immobilie lastenfrei an den Käufer übergeben.