Glossar

Landwirtschaftlicher Betrieb

Als landwirtschaftlicher Betrieb wird eine technisch-wirtschaftliche Einheit bezeichnet, die in der Landwirtschaft mit dem Ziel der Gewinnmaximierung tätig ist. Ob der landwirtschaftliche Betrieb als Haupt- oder Nebenverdienst ausgeübt wird, ist unerheblich. Zudem muss der Betrieb nicht nur landwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen hervorbringen. Als technisch-wirtschaftliche Einheit gilt ein Betrieb, wenn Arbeitskräfte und Produktionsmittel gemeinsam verwendet werden, eine einheitliche Verwaltung stattfindet und mindestens eine Tätigkeit dem Bereich Landwirtschaft zugeordnet werden kann (z. B. Anbau von Pflanzen, Tierhaltung und Zucht). Nicht als landwirtschaftlicher Betrieb werden u. a. Reitställe, Fischfarmen und Züchter von Haustieren bezeichnet.

Wer als Landwirt tätig sein möchte, muss die entsprechende Fläche und die Gebäude nicht zwingend kaufen und bauen. Landwirtschaftliche Betriebe können auch gepachtet werden. Mit einem Pachtvertrag erhält der Eigentümer eine Pachtgebühr. Im Gegenzug darf der Pächter den Mietgegenstand gebrauchen und die sich daraus ergebenen Erträge behalten.