Glossar

Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft

Die landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft – kurz LPG – bezeichnet den Zusammenschluss von Bauern und Produktionsmitteln in der DDR, der 1952 gegründet wurde. Die LPG war zunächst ein freiwilliges Bündnis, später wurden die landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen der Zwangskollektivierung gezwungen, Mitglied zu werden. Mit Eintritt in die LPG verblieben Grund und Boden zwar offiziell im Besitz der Bauern und Betriebe. Ihre Veräußerungsrechte wurden jedoch stark eingeschränkt. Zudem räumte sich die landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft weitreichende, gesetzlich garantierte Nutzungsrechte ein. Die landwirtschaftlichen Gebäude, das Inventar sowie die Waldflächen gingen in den Besitz der LPG über. Für die eingebrachte Arbeitsleistung und den landwirtschaftlichen Boden erhielten Bauern, Mitarbeiter und Grundbesitzer eine Gewinnbeteiligung. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands löste sich die LPG als solche auf, einzelne Genossenschaften wurden umgewandelt.