Das Landpachtverkehrsgesetz regelt seit dem 08.11.1985 die Kontrolle der Behörden über Landpachtverträge. Das Landpachtverkehrsgesetz besagt eine Anzeigepflicht von Landverpachtungen, nach welcher der Verpächter oder Pächter eines Landes verpflichtet ist, das Pachtverhältnis behördlich anzuzeigen.
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