Der Landkreis bezeichnet nach deutschem Kommunalrecht einen Gemeindeverband oder eine Gemeindekörperschaft, die ihr Gebiet nach den kommunalen Grundsätzen selbst verwaltet.
Der Landkreis bezeichnet nach deutschem Kommunalrecht einen Gemeindeverband oder eine Gemeindekörperschaft, die ihr Gebiet nach den kommunalen Grundsätzen selbst verwaltet.