Ein landesverbürgtes Darlehen, auch Kommunaldarlehen genannt, ist ein Kredit, welcher Anstalten des öffentlichen Rechts (unter anderem Bund, Gemeinden und Länder) gewährt wird. Dann spricht man von echten landesverbürgten Darlehen. Unechte Kommunaldarlehen sind hingegen Kredite, welche durch die öffentlichen Anstalten verbürgt werden.
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